| Full Text | | Zwangsernährung
Auf dem Weg in die Ökodiktatur
In der Koalitionsvereinbarung steht der Satz: „Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht.“ Die Bedeutung dieses Satzes ist klar. Der Finanzminister benötigt mehr Geld und besteuert in der Zukunft auch den ökologisch unbedenklichen Biokraftstoff. Um aber die ökologische Zielsetzung, die mit der Steuerbefreiung des Biokraftstoffes angestrebt war, beizubehalten, werden Kraftstoffanbieter gezwungen, Biokraftstoff (also insbesondere Bio-Dieselöl) beizumischen. Und die Kraftfahrer werden gezwungen, diesen Kaftstoff in einer vom Staat festgesetzten Quote zu konsumieren. Die Bevölkerung wird also zum Konsum eines bestimmten Produkts gezwungen.
Ein solcher Staatseingriff in die Konsumentensouveränität widerspricht zutiefst den Grundsätzen einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, wie sie bei uns durch Ludwig Erhard verankert wurde. Es ist mir unverständlich wie die CDU, die vorgibt, das Erbe Ludwig Erhards hochzuhalten, einer solchen Bestimmung zustimmen konnte.
Dieses Beispiel von „Zwangsernährung“ steht im Übrigen leider nicht allein. Bei der Förderung der Windkraft hat man einen ähnlichen Weg gewählt. Jeder Lieferant von Strom aus Windkraft besitzt eine völlig marktfremde Absatzgarantie für sein Produkt zu einem Preis, der im Vergleich zu einem Wettbewerbspreis weit überhöht ist. Ähnliches gilt für Strom aus Solarenergie. Zwangsernährung mit „ökologisch korrekten“ Produkten macht also bei uns Schule. Gewiss sind wir von einer „Ökodiktatur“ in unserem Lande noch ein ganzes Stück entfernt; aber wir sollten uns bewusst sein, dass unsere Reise zur Zeit in diese Richtung geht. Da dem Staat das Geld fehlt, durch Forschungssubventionen ökologisch günstigen Produkten zur Marktreife zu verhelfen, schränkt er die Handlungsfreiheit des Bürgers ein, indem er ihn zum Konsum entsprechender Produkte zwingt. Ist Freiheit ein Luxus geworden, den wir uns nicht mehr leisten können?
Dabei geht es in beiden genannten Fällen zugleich um eine Steuererhöhung. Die Mineralölsteuer wurde in den vergangenen Jahren unter Devise „ökologische Steuerreform“ erhöht. Es war deshalb völlig konsequent, dass man das ökologisch unbedenkliche Substitut des Mineralöls, also Biokraftstoff, von der Mineralölsteuer befreite. Biokraftstoff ist kein Mineralöl. Jetzt wird – in Verfälschung der Wortbedeutung „Mineralölsteuer“ – auch der Biokraftstoff dieser Steuer unterworfen. Und der gesetzlich festgelegte Zwangspreis für Windenergie wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Er verteuert damit den Strom. Das ist äquivalent zu einer Stromsteuer zur Förderung der Windenergie und kann deshalb wirtschaftlich wie eine zweckgebundene Stromsteuer verstanden werden. Sie hat zudem den Vorteil, an den Haushalten der öffentlichen Hand vorbeigeleitet zu werden und deshalb der Kontrolle durch das Parlament und den Bundesrechnungshof entzogen zu sein. Die Parallelität zum früheren „Kohlepfennig“ ist eklatant. Man erinnere sich daran, dass dieser völlig zu Recht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden ist.
An anderer Stelle der Koalitionsvereinbarung steht: „Im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung wird die Ökosteuer nicht weiter erhöht.“ Das steht aber im offensichtlichen Widerspruch zur Aufhebung der Steuerbefreiung des Biokraftstoffs. Denn dadurch verteuert sich für den Autofahrer der Dieselkraftstoff. Das ist gleichbedeutend mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer. Es wird also Widersprüchliches beschlossen. Die Ökosteuer wird jetzt auch auf ökologisch föderungswürdige Produkte ausgedehnt, also doch angehoben.
Die bisherige Steuerbefreiung von Biokraftstoff und eine mögliche Steuerbegünstigung von anderen ökologisch unbedenklichen Formen von Kraftstoff schaffen den Anreiz, Motoren und Kraftstoffe zu entwickeln, die leistungsmäßig und preislich mit den mineralischen Kraftstoffen wettbewerbsfähig sind. Es können diese Kraftstoffe dann zu 100 % verwendet werden. Auch ist auf dem Wege dahin zu erwarten, dass ganz unterschiedliche Beimischungsverhältnisse gewählt werden, die den jeweiligen Fortschritten bei der Entwicklung und Produktion von Biokraftstoffen entsprechen. Eine Landschaft der Innovation und des Innovationswettbewerbs ist durch Vielfalt und Buntheit charakterisiert.
Dem gegenüber ist eine prozentual starre Beimischungspflicht nicht innovationsanregend. Denn diese kann sich nur nach dem schon erreichten Stand der Technik richten. Sie kann zudem als völlig schematisierte Auflage den von Hersteller zu Hersteller und Biokraftstoff zu Biokraftstoff unterschiedlichen Gegebenheiten nie Rechnung tragen. Sie ist ein Anreiz, sich mit einem grauen Einheitlichkeitsökologismus zufrieden zu geben. Dies aber ist eine Philosophie, die ganz und gar unökologisch ist. Ökologisches Denken und Handeln betont Vielfalt, Buntheit, Diversität und gerade nicht Reglementierung und Verordnungsdenken. Der Fetisch der Einheitlichkeit, leider weit verbreitet in Deutschland, ist zutiefst unökologisch.
Das Politiker-Lippenbekenntnis zu Innovation und Bürgerfreiheit bleibt ein solches und ist nicht glaubwürdig, wenn die Politik Maßnahmen wie solche der „Zwangsernährung“ beschließt, die die Wahlfreiheit des Bürgers einschränken und zudem innovationsfeindlich sind. |