Forschungsgruppe Christoph Engel
"Behavioral Law and Economics"

Was auch immer das Gesetz erreicht, es muss dies tun, indem es das Verhalten seiner Subjekte beeinflusst. Wer das Recht verstehen will, muss deshalb das Verhalten der Menschen verstehen. Wenn die Intervention auf das Verhalten abzielt, muss das soziale Problem, das eine Intervention erfordert, auch als Verhaltensproblem definiert werden. Warum gelingt es Individuen und Organisationen nicht, ihr Verhalten zu koordinieren? Wann und warum schaden Einzelpersonen anderen, es sei denn, sie werden darin vom Gesetz geleitet oder behindert? Mit anderen Worten gefragt, wie würde eine – auf das Verhalten bezogen – plausible Definition eines Gemeinschaftsgüterproblems lauten? Wie sind diejenigen, die neue gesetzliche Regelungen schaffen oder deren Anwendung durchsetzen, von Verhaltenseffekten betroffen? Ein Verständnis des sozialen Problems als Verhaltensproblem ist unerlässlich für den geeigneten Entwurf rechtlicher Institutionen. Diese Gestaltung stellt nicht selten eine besondere Herausforderung dar, da sich verschiedene Personengruppen in systematisch unterschiedlichen Weisen verhalten. Die Gruppe
verbindet Dogmatik, Rechtsvergleichung, Rechts­theorie und ökonomische Modellierung mit empirischer Forschung. Ein Großteil der empirischen Arbeit ist experimenteller Natur, aber die Gruppe verwendet auch zunehmend Datensätze, die von Justiz und Verwaltung generiert werden.

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